Ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich? BDSG und DSGVO geben vor, wann die Geschäftsführung verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauf- tragten zu bestellen. Eine Bestellung ist vorgeschrieben, wenn: 1 . 20 Personen sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen 2 . das Kerngeschäft in Verarbeitungsvorgängen besteht 3 . “besondere personenbezogene Daten” erhoben werden Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten liegen auf der Hand: Kostengünstiger als ein interner Datenschutzbeauftragter Kein Kündigungsschutz Objektive Sicht auf Unternehmen und Datenverarbeitungsprozesse Branchenübergreifende Erfahrung Keine Weiterbildungskosten, Fachkundenachweis gem. Art. 37 Abs. 5 DSGVO Synergie-Effekte Standardisierte Verfahren und Dokumente
UNSERE LEISTUNGEN ALS EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Datenschutzrechtliche Bestandsaufnahme (Audit). Hierbei dokumentieren wir in einer Erstaufnahme den IST-Zustand Ihres Unternehmens/Vereins hin- sichtlich der gesetzlich geforderten datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dazu kommen wir per- sönlich zu Ihnen und befragen alle Mitarbeiter, die Umgang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten haben. Wir ermitteln und dokumentieren: Wo liegen die Gefahren? Sind Sie abmahngefährdet? Genügt Ihre Datenschutzerklärung den gesetz- lichen Vorschriften? Wie gehen Sie mit personenbezogenen Daten um, insbesondere im Bewerbungs- und Personalbereich? Ist Ihre Website DSGVO-konform? Sie erhalten eine ausführliche Dokumentation mit Empfehlungen, was in welcher Reihenfolge zu än- dern und aus DSVGO-Richtlinien einzuführen ist. Verfahrensverzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) ist eines der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht- dokumente gemäß Art. 30 Abs. 1 DSGVO und enthält eine Übersicht der Datenverarbeitungsprozesse personenbezogener Daten in Ihrer Organisation. Technische und organisatorische Schutz-Maßnahmen (TOM) Die Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz dient der Sicherstellung der in Art. 32 Abs. 1 DSGVO genannten Ziele und stellt für Sie als Verantwortliche eine wichtige Dokumentation zur Einhaltung des Datenschutzes dar. Sensibilisierung der Mitarbeiter Wir sensibilisieren Ihre Mitarbeiter mit Hilfe einer Vielzahl an Maßnahmen z.B. über individuelle Datenschutz-Schulungen und informieren Sie regelmäßig über relevante Vorkommnisse. Dadurch hel- fen wir ein Bewusstsein für das Thema Datenschutz in Ihrer Organisation aufzubauen, die Risikoquelle Mensch zu reduzieren und mögliche Folgen von Datenschutzverstößen, wie z.B. Bußgelder zu vermei- den. Unterstützung bei der Datenschutzfolgenabschätzung Eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) ist laut Art. 35 Abs. 1 DSGVO immer dann vorgeschrie- ben, wenn Verarbeitungstätigkeiten bei Anwendung neuer Technologien aufgrund der Art, des Um- fangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge haben. Überprüfung durch jährliche Audits Zu aktuellen Neuigkeiten hinsichtlich Technik und Rechtsprechung im Datenschutzrecht informieren wir Sie gezielt in Form eines jährlichen Audits oder früher, falls sofort umsetzbare Änderungen einen sofortigen Handlungsbedarf erfordern. Im Audit klären wir zusätzlichen Handlungsbedarf und überprüfen die bereits eingeführten Maßnah- men auf Einhaltung.
Einzelleistungen im Überblick Prüfung von AVV von Kunden und Partnern vor Unterzeichnung Anpassung der Datenschutzerklärung auf der Homepage Erstellung der Dokumentation z.B. Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten u.a. Prüfen von Handlungsbedarf und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen Check der technisch/organisatorischen Maßnahmen (TOMs) Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben Verlässliche und fristgerechte Beantwortung von Betroffenenanfragen Richtige und fristgerechte Reaktion bei Datenpannen Kommunikation mit den Landesdatenschutzbehörden Informationspflicht (z.B. über die Dauer und den Zweck der Datenspeicherung und Aufklärung über die Betroffenenrechte) Erstellung von Löschkonzepten und Risikofolgeabschätzungen Datenschutz-Audit (datenschutzrechtliche Bestandsaufnahme)

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Wir kümmern uns um Datenschutz
dsgvoSICHER Guido Borgwardt Am Kindergarten 5 63937 Weilbach Tel.: 09373 613490
Externer Datenschutzbeauftragter Miltenberg Externer Datenschutzbeauftragter Wertheim Externer Datenschutzbeauftragter Frankfurt Externer Datenschutzbeauftragter Stuttgart Externer Datenschutzbeauftragter Neu-Isenburg Prüfung von AVV von Kunden und Partnern vor Unterzeichnung Anpassung der Datenschutzerklärung auf der Homepage
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Erstellung der Dokumentation z.B. Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten u.a. Prüfen von Handlungsbedarf und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen Check der technisch/organisatorischen Maßnahmen (TOMs) Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben Verlässliche und fristgerechte Beantwortung von Be- troffenenanfragen Richtige und fristgerechte Reaktion bei Datenpannen
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Kommunikation mit den Landesdatenschutzbehörden Informationspflicht (z.B. über die Dauer und den Zweck der Datenspeicherung und Aufklärung über die Betroffenenrechte) Erstellung von Löschkonzepten und Risikofolgeabschätzungen Datenschutz-Audit (datenschutzrechtliche Bestandsaufnahme)
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Ist ein Datenschutzbeauf- tragter erforderlich? BDSG und DSGVO geben vor, wann die Geschäftsführung verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Eine Bestellung ist vorgeschrieben, wenn: 1 . 20 Personen sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen 2 . das Kerngeschäft in Verarbeitungsvorgängen besteht 3 . “besondere personenbezogene Daten” erhoben werden Die Vorteile eines externen Datenschutz- beauftragten liegen auf der Hand: Kostengünstiger als ein interner Datenschutzbeauftragter Kein Kündigungsschutz Objektive Sicht auf Unternehmen und Datenverarbeitungsprozesse Branchenübergreifende Erfahrung Keine Weiterbildungskosten, Fachkundenachweis gem. Art. 37 Abs. 5 DSGVO Synergie-Effekte Standardisierte Verfahren und Dokumente
UNSERE LEISTUNGEN ALS EXTERNER DATENSCHUTZ- BEAUFTRAGTER Datenschutzrechtliche Bestandsaufnahme (Audit). Hierbei dokumentieren wir in einer Erstauf- nahme den IST-Zustand Ihres Unternehmens /Vereins hinsichtlich der gesetzlich geforderten datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dazu kommen wir persönlich zu Ihnen und befragen alle Mitarbeiter, die Umgang mit der Verarbei- tung personenbezogener Daten haben. Wir ermitteln und dokumentieren: Wo liegen die Gefahren? Sind Sie abmahngefähr- det? Genügt Ihre Datenschutzerklärung den gesetzlichen Vorschriften? Wie gehen Sie mit personenbezogenen Daten um, insbesondere im Bewerbungsund Personalbereich? Ist Ihre Website DSGVO-konform? Sie erhalten eine ausführliche Dokumentation mit Empfehlungen, was in welcher Reihenfolge zu ändern und aus DSVGO-Richtlinien ein- zuführen ist. Verfahrensverzeichnis der Verarbeitungs- tätigkeiten Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) ist eines der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtdokumente gemäß Art. 30 Abs. 1 DSGVO und enthält eine Übersicht der Datenverarbei- tungsprozesse personenbezogener Daten in Ihrer Organisation. Technische und organisatorische Schutz- Maßnahmen (TOM) Die Dokumentation der technischen und organ- isatorischen Maßnahmen zum Datenschutz dient der Sicherstellung der in Art. 32 Abs. 1 DSGVO genannten Ziele und stellt für Sie als Verantwort- liche eine wichtige Dokumentation zur Einhaltung des Datenschutzes dar. Sensibilisierung der Mitarbeiter Wir sensibilisieren Ihre Mitarbeiter mit Hilfe einer Vielzahl an Maßnahmen z.B. über individu- elle Datenschutz-Schulungen und informieren Sie regelmäßig über relevante Vorkommnisse. Dadurch helfen wir ein Bewusstsein für das Thema Datenschutz in Ihrer Organisation aufzubauen, die Risikoquelle Mensch zu re- duzieren und mögliche Folgen von Datenschutz- verstößen, wie z.B. Bußgelder zu vermeiden. Unterstützung bei der Datenschutz- folgenabschätzung Eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) ist laut Art. 35 Abs. 1 DSGVO immer dann vorge- schrieben, wenn Verarbeitungstätigkeiten bei Anwendung neuer Technologien aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge haben. Überprüfung durch jährliche Audits Zu aktuellen Neuigkeiten hinsichtlich Technik und Rechtsprechung im Datenschutzrecht in- formieren wir Sie gezielt in Form eines jährlichen Audits oder früher, falls sofort umsetzbare Änderungen einen sofortigen Handlungsbedarf erfordern. Im Audit klären wir zusätzlichen Handlungs-be- darf und überprüfen die bereits eingeführten Maßnahmen auf Einhaltung.

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